Häufige Fragen — einnahmenüberschussrechnung
Alles Wichtige zu einnahmenüberschussrechnung — kurze, verlässliche Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die Einnahmenüberschussrechnung stellt schlicht Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ist deutlich einfacher. Die Bilanz im Rahmen der doppelten Buchführung erfasst zusätzlich Vermögen, Schulden und Forderungen und folgt strengeren Vorgaben. Welche Methode zulässig ist, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und der Überschreitung gesetzlicher Grenzen ab.
Muss ich für die EÜR eine Software nutzen?
Eine Software ist nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber sehr hilfreich. Sie erleichtert die geordnete Erfassung von Belegen, die Zuordnung zu Kategorien und die Übermittlung der Anlage EÜR. Grundsätzlich sind auch strukturierte eigene Aufzeichnungen möglich, solange sie vollständig und nachvollziehbar sind.
Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer bei der EÜR?
Ob die Umsatzsteuer berücksichtigt wird, hängt vom umsatzsteuerlichen Status ab. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und rechnet mit Bruttobeträgen. Andernfalls werden vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer als eigene Positionen erfasst. Bei Unsicherheit gibt eine steuerliche Beratung Orientierung.
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Belege, Aufzeichnungen und die EÜR unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Diese sind so bemessen, dass das Finanzamt die Angaben auch nachträglich prüfen kann. Es empfiehlt sich, alle relevanten Dokumente geordnet und über die vorgeschriebene Dauer sicher aufzubewahren. Die genauen Fristen lassen sich beim Finanzamt oder in der Beratung erfragen.
Kann ich mit der EÜR meinen Gewinn beeinflussen?
Durch das Zufluss- und Abflussprinzip lässt sich der zeitliche Anfall von Einnahmen und Ausgaben in gewissem Rahmen gestalten. So können Zahlungen bewusst vor oder nach dem Jahreswechsel getätigt werden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Sonderregeln zu beachten. Eine solche Planung sollte immer korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Was passiert, wenn ich die Grenzen für die EÜR überschreite?
Werden bestimmte gesetzliche Schwellen für Umsatz oder Gewinn dauerhaft überschritten, kann eine Pflicht zur doppelten Buchführung entstehen. Das Finanzamt weist in der Regel darauf hin, wenn ein Wechsel erforderlich wird. In diesem Fall ist ein Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung notwendig, der frühzeitig vorbereitet werden sollte.